FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.05.1998
5 K 1136/96
Fundstellen:
EFG 1999, 245

Zinsen auf Abfindungspflicht gegenüber weichendem Erben

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.1998 - Aktenzeichen 5 K 1136/96

DRsp Nr. 2001/3191

Zinsen auf Abfindungspflicht gegenüber weichendem Erben

Zu den Dauerschuldzinsen i.S. des § 8 Abs. 1 GewStG gehören auch Zinsen, die eine KG an den weichenden Erben ihres Kommanditisten auf dessen Abfindungsguthaben zahlt, da sie wirtschaftlich mit dem Erwerb eines Gesellschaftsanteils zusammenhängen.

Tatbestand: