Zinserträge; Lebensversicherung; Vertragskündigung - Einkommensteuerpflicht für Zinserträge aus vor 12 Jahren gekündigter Lebensversicherung
FG Niedersachsen, Urteil vom 18.11.2008 - Aktenzeichen 12 K 10521/05
DRsp Nr. 2009/6332
Zinserträge; Lebensversicherung; Vertragskündigung - Einkommensteuerpflicht für Zinserträge aus vor 12 Jahren gekündigter Lebensversicherung
1. Wird ein Versicherungsvertrag vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt, so sind die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6EStG zu versteuern.2. Aus welchen Gründen der Vertrag seitens des Steuerpflichtigen gekündigt wurde, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Das Gesetz sieht keine Differenzierung des Eintritts der Steuerpflicht entsprechend der Zinsen danach vor, wer oder aus welchem Grund die Kündigung des Vertrages letztlich veranlasst bzw. ausgesprochen hat. Entscheidend ist allein der zeitliche Faktor von 12 Jahren.