Streitig ist, ob bzw. wann die Abtretung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen zu berücksichtigen ist und deshalb Zinsen nach § 233 a AO bei der Klägerin für die Jahre 1996 und 1997 nicht angefallen sind.
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft luxemburgischen Rechts (S.A.R.L.), die im Jahr 1995 gegründet wurde. Unternehmensgegenstand ist im Wesentlichen die Durchführung von Transporten mit Binnenschiffen. Mehrheitsgesellschafter war zunächst AB C und daneben seine Ehefrau D C-E; seit dem 04.09.1997 ist F C Alleingesellschafter.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|