EuGH - Urteil vom 02.04.2009
Rs. C-134/08
Normen:
Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Einführung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 328, S. 3) Art. 4 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 878
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Zollpflichtigkeit von nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 aus den Vereinigten Staaten als Ursprungsland eingeführten Waren - [Hauptzollamt Bremen gegen J. E. Tyson Parketthandel GmbH hanse j.]

EuGH, Urteil vom 02.04.2009 - Aktenzeichen Rs. C-134/08

DRsp Nr. 2009/8670

Zollpflichtigkeit von nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 aus den Vereinigten Staaten als Ursprungsland eingeführten Waren - [Hauptzollamt Bremen gegen J. E. Tyson Parketthandel GmbH hanse j.]

Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Einführung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika ist in einem mit seinem Wortlaut übereinstimmenden Sinn auszulegen, nämlich dahin, dass Waren, die sich nachweislich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits auf dem Weg in die Europäische Gemeinschaft befinden und deren Bestimmungsort nicht geändert werden kann, nicht vom Zusatzzoll betroffen sind.

Tenor:

Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Einführung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika ist in einem mit seinem Wortlaut übereinstimmenden Sinn auszulegen, nämlich dahin, dass Waren, die sich nachweislich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits auf dem Weg in die Europäische Gemeinschaft befinden und deren Bestimmungsort nicht geändert werden kann, nicht vom Zusatzzoll betroffen sind.

Normenkette: