Die Beteiligten streiten in der Sache darüber, ob der im Zusammenhang mit der Erhebung von Zusatzzoll von der Klägerin angegebene Zucker-Einfuhrpreis plausibel ist und der Beklagte deswegen den Teil der von der Klägerin geleisteten Sicherheit freizugeben hat, der über den auf der Grundlage des angegebenen Preises unstreitig berechneten Zusatzzolls hinausgeht.
I.
Der Fall hat folgenden rechtlichen Hintergrund:
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