FG Hamburg - Urteil vom 24.10.2012
4 K 90/11
Normen:
KN Pos. Nr. 8536;

Zolltarif: Einreihung von Distanzsensoren

FG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012 - Aktenzeichen 4 K 90/11

DRsp Nr. 2013/1162

Zolltarif: Einreihung von Distanzsensoren

Ein Distanzsensor ist kein "Schalter" der Position 8536 KN (Kombinierte Nomenklatur), wenn er zwar ein Schaltsignal gibt, jedoch nicht geeignet ist, in einen Stromkreis eingebaut zu werden und diesen selbst zu schließen oder zu öffnen.

Normenkette:

KN Pos. Nr. 8536;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten in der Sache darum, ob eine von der Klägerin eingeführte Ware ein Schalter ist.

I.