FG Hamburg - Urteil vom 13.12.2012
4 K 178/11
Normen:
VO (EU) Nr. 1156/2008; VO (EU) Nr. 763/2011; KN Unterpos. 8528 59;

Zolltarif: Tarifierung eines E-Book-Readers - Abgrenzung zum digitalen Bilderrahmen

FG Hamburg, Urteil vom 13.12.2012 - Aktenzeichen 4 K 178/11

DRsp Nr. 2013/5027

Zolltarif: Tarifierung eines E-Book-Readers - Abgrenzung zum digitalen Bilderrahmen

Eine Ware, die mit einem passiven 7ʼʼ LC-Display ausgestattet ist, die verschiedene Text-, Audio- und Bilddateien (nicht jedoch Videodateien) speichern und darstellen kann und die über die für einen sog. E-Book Reader typische Ausstattung verfügt, kann nicht - vergleichbar einem digitalen Bilderrahmen - als Monitor in die Warennummer 8528 59 eingereiht werden.

Normenkette:

VO (EU) Nr. 1156/2008; VO (EU) Nr. 763/2011; KN Unterpos. 8528 59;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Aufhebung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.

Im September 2010 beantragte sie für eine Ware, die sie als "eBook X" bezeichnete, die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft, ohne den Antrag mit einem Einreihungsvorschlag zu verbinden. In einem ergänzenden Schreiben führte sie aus, dass das Gerät in zwei Varianten eingeführt werde, einmal mit der Fähigkeit, Videos abzuspielen ("eBook XY" - hier nicht streitgegenständlich) und einmal ohne diese Fähigkeit ("eBook X").