Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 20.02.2020 – 14 K 507/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Lenk- und Bockrollen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|