BFH - Beschluss vom 04.07.2013
VII R 56/11
Normen:
AO § 30; ZK Art. 29 Abs. 1; ZK Art. 30 Abs. 2; ZK Art. 31; ZK Art. 32;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 07.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2758/10

Zollwert von DVDs mit Spielfilmen

BFH, Beschluss vom 04.07.2013 - Aktenzeichen VII R 56/11

DRsp Nr. 2013/18975

Zollwert von DVDs mit Spielfilmen

Ist für die Verwertung einer DVD, auf der ein Spielfilm gespeichert ist, eine Lizenzgebühr an den Filmproduzenten zu zahlen, so bestimmt sich der Zollwert solcher DVDs bei Anmeldung des an den in einem Drittland ansässigen Hersteller der DVDs nach Maßgabe der rein physikalischen Herstellungskosten zu entrichtenden Preises nicht ausschließlich nach diesem, sondern auch nach dem Anspruch des Produzenten auf Lizenzzahlungen. Dieser kann durch Schätzung nach Maßgabe der durchschnittlich für Spielfilm-DVDs an den Produzenten gezahlten Lizenzgebühren ermittelt werden (Anschluss an das Urteil des Senats vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459).

Normenkette:

AO § 30; ZK Art. 29 Abs. 1; ZK Art. 30 Abs. 2; ZK Art. 31; ZK Art. 32;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Verwalter in dem über das Vermögen einer Firma (im Folgenden: Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren, in deren Namen 2000 von zwei Speditionen für aus Taiwan eingeführte DVDs Zollanmeldungen zur Abfertigung zum freien Verkehr abgegeben worden sind. Über den Zollwert der DVDs streiten die Beteiligten.