FG Düsseldorf - Urteil vom 03.12.2013
13 K 2560/12 E
Normen:
EStG § 11 Abs. 1;

Zufluss durch Aufrechnung, Umwandlung einer Kaufpreisforderung in eine Einlage im Rahmen einer stillen Gesellschaft und Bildung einer Kapitalrücklage durch Forderungsverzicht

FG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2013 - Aktenzeichen 13 K 2560/12 E

DRsp Nr. 2015/9319

Zufluss durch Aufrechnung, Umwandlung einer Kaufpreisforderung in eine Einlage im Rahmen einer stillen Gesellschaft und Bildung einer Kapitalrücklage durch Forderungsverzicht

Wird eine auf dem Verkauf eines Mandantenstammes an eine GmbH beruhende ratierliche Kaufpreisforderung teilweise in eine Einlage des Verkäufers im Rahmen einer neu begründeten stillen Beteiligung an der GmbH umgewandelt und damit unter konkludenter Aufhebung der Ratenzahlungsvereinbarung die Einlageforderung zum Erlöschen gebracht, liegt hierin eine Disposition über die Forderung, die als Zufluss durch Aufrechnung zu werten ist. Gleiches gilt für den Verzicht auf einen weiteren Teilbetrag der Kaufpreisforderung gegen Umwandlung in eine Kapitalrücklage des an der GmbH beteiligten Verkäufers.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 11 Abs. 1;

Tatbestand