FG Saarland - Urteil vom 07.12.2011
1 K 1058/08
Normen:
EStG 2002 § 20 Abs. 1 Nr. 6; EStG 2002 § 9 Abs. 1 S. 1; EStG 2002 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; EStG 2002 § 2 Abs. 2 Nr. 2; EStG 2002 § 11 Abs. 1 S. 1; EStG 2002 § 8 Abs. 1;

Zufluss von Kapitaleinkünften durch Novation bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag und bei Verzicht auf vierteljährlich vorgesehene Teilauszahlungen zur weiteren Kapitalbildung Annahme einer jährlichen Wertsteigerung von 7,5 % bei einer auf 35 Jahre laufenden Kapitallebensversicherung gegen fremdfinanzierten Einmalbeitrag

FG Saarland, Urteil vom 07.12.2011 - Aktenzeichen 1 K 1058/08

DRsp Nr. 2013/14040

Zufluss von Kapitaleinkünften durch Novation bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag und bei Verzicht auf vierteljährlich vorgesehene Teilauszahlungen zur weiteren Kapitalbildung Annahme einer jährlichen Wertsteigerung von 7,5 % bei einer auf 35 Jahre laufenden Kapitallebensversicherung gegen fremdfinanzierten Einmalbeitrag

1. Hat der Steuerpflichtige eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung gegen eine fremdfinanzierte Einmalzahlung abgeschlossen, die zu nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2002 steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen führt, und waren dabei vertraglich vierteljährliche Teilauszahlungen an den Steuerpflichtigen vorgesehen, hat der Steuerpflichtige jedoch im Einvernehmen mit dem Versicherer auf diese Teilauszahlungen von Anfang an zu Gunsten einer Thesaurierung verzichtet, so ist hinsichtlich der Teilauszahlungen von einem Zufluss von Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG durch Schuldumschaffung (Novation) auszugehen.