Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.02.2017 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses nach Abschluss eines Prozessvergleichs in dem Vorprozess Arbeitsgericht Köln
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