FG Bremen - Urteil vom 05.12.2018
1 K 93/18 (5)
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStDV a.F. § 7 Abs. 1 S. 1-2;

Zugehörigkeit der erzielten Gewinne bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Binden des Rechtsnachfolgers des Veräußerers eines gewerblichen Betriebes an die von diesem bei der Gewinnermittlung nach angesetzten Buchwerte

FG Bremen, Urteil vom 05.12.2018 - Aktenzeichen 1 K 93/18 (5)

DRsp Nr. 2020/7436

Zugehörigkeit der erzielten Gewinne bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Binden des Rechtsnachfolgers des Veräußerers eines gewerblichen Betriebes an die von diesem bei der Gewinnermittlung nach angesetzten Buchwerte

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt, trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStDV a.F. § 7 Abs. 1 S. 1-2;

Tatbestand

Streitig ist die Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

Der Vater der Klägerin, ... (nachfolgend V), war Eigentümer des Grundstücks ... in ... (nachfolgend Grundstück), auf dem sich ein Hotelgebäude befindet. V erzielte, nachdem er zunächst selbst das Hotel betrieben hatte, bis zum 31. Dezember 1995 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Verpachtung des Hotelbetriebs. Der Beigeladene ist der Bruder der Klägerin.