Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt, trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
Der Vater der Klägerin, ... (nachfolgend V), war Eigentümer des Grundstücks ... in ... (nachfolgend Grundstück), auf dem sich ein Hotelgebäude befindet. V erzielte, nachdem er zunächst selbst das Hotel betrieben hatte, bis zum 31. Dezember 1995 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Verpachtung des Hotelbetriebs. Der Beigeladene ist der Bruder der Klägerin.
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