Zukunftsfinanzierungsgesetz: Diese Regeln gelten jetzt für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) hat die parlamentarischen Hürden genommen und ist damit in Bezug auf die steuerlichen Regelungen ab dem 01.01.2024 anwendbar. Durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen soll es jungen Unternehmen erleichtert werden, Personal zu gewinnen und sich im internationalen Wettbewerb um „die besten Köpfe“ zu behaupten.

Freibetrag für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen erhöht

Ab dem 01.01.2024 beträgt der Freibetrag für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen pro Jahr 2.000 € (bisher 1.440 €). Dieser Freibetrag kann - abweichend vom ursprünglichen Gesetzentwurf - weiterhin auch bei reinen Gehaltsumwandlungen genutzt werden. Daneben sind auch sogenannte Matching-Modelle (gemeinsame Finanzierung der Vermögensbeteiligung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer) möglich.