OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.05.2023
15 U 78/22
Normen:
ZPO § 301; ZPO § 254; BGB § 195; ArbNErfG § 12 Abs. 3; ArbNErfG § 15;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 28.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen O 52/21

Zulässigkeit der Einheit von zunächst unbezifferter Stufenklage mit verbundener Teilklage auf TeilzahlungVerjährung von Ansprüchen des Arbeitnehmers aufgrund einer ArbeitnehmererfindungTreuwidrigkeit der Erhebung der Verjährungseinrede

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.05.2023 - Aktenzeichen 15 U 78/22

DRsp Nr. 2023/7994

Zulässigkeit der Einheit von zunächst unbezifferter Stufenklage mit verbundener Teilklage auf Teilzahlung Verjährung von Ansprüchen des Arbeitnehmers aufgrund einer Arbeitnehmererfindung Treuwidrigkeit der Erhebung der Verjährungseinrede

1. Eine auf Zahlung gerichtete Teilklage kann mit einer zunächst unbezifferten Stufenklage verbunden werden, wobei über den bezifferten Zahlungsantrag gesondert nur entschieden werden kann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils nach § 301 ZPO vorliegen. Daran fehlt es, wenn im Rahmen der Entscheidung über den bezifferten Zahlungsantrag solche Fragen zu klären sind, die auch Gegenstand der zu diesem Zeitpunkt noch unbezifferten Zahlungsstufe der Stufenklage sind und über die daher zu einem späteren Zeitpunkt (erneut) entschieden werden muss.