OLG Hamburg - Urteil vom 20.06.2023
7 U 13/22
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
MDR 2023, 1272
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 22.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 324 O 460/21

Zulässigkeit der Presseberichterstattung über einen Diskothekenbesuch eines bekannten Schauspielers mit übergriffigem Verhalten gegenüber FrauenAnforderungen an die Qualität der Recherche vor einer BerichterstattungAbgrenzung von Privat- und Sozialsphäre prominenter Persönlichkeiten

OLG Hamburg, Urteil vom 20.06.2023 - Aktenzeichen 7 U 13/22

DRsp Nr. 2023/9345

Zulässigkeit der Presseberichterstattung über einen Diskothekenbesuch eines bekannten Schauspielers mit übergriffigem Verhalten gegenüber Frauen Anforderungen an die Qualität der Recherche vor einer Berichterstattung Abgrenzung von Privat- und Sozialsphäre prominenter Persönlichkeiten

1. Die Tatsache, dass ein Antragsteller - ebenso wie ein Kläger - im Zivilprozess die Möglichkeit hat, durch Rücknahme seines Antrags bzw. seiner Klage bis zu bestimmten Zeitpunkten verschiedene Gerichte anzurufen, stellt keine Verletzung der prozessualen Waffengleichheit dar, auch wenn dem Antragsgegner bzw. dem Beklagten diese Möglichkeit nicht offensteht.