1. Die Beschwerde der betroffenen Gesellschaft vom 19. Oktober 2017 gegen den ihren Eintragungsantrag vom 18. August 2017 zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Registergerichts - Walsrode vom 14. September 2017 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zu tragen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4. Der Gegenstandswert wird auf € 30.000,- festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerin, die im Jahr 2016 als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet worden ist, hat durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18. August 2017 ihr Stammkapital von € 100,- auf € 25.000,- erhöht und die Firma der Gesellschaft entsprechend von "N. H. UG" in "N. H. GmbH" geändert. Diese und weitere Änderungen der Satzung hat sie unter dem 18. August 2017 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.
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