BGH - Urteil vom 27.03.2012
KZR 108/10
Normen:
UrhG § 50; UrhWG § 18; GWB § 20 Abs. 1;
Fundstellen:
CR 2012, 678
GRUR 2012, 1062
MDR 2012, 1181
MMR 2012, 755
WRP 2013, 732
ZUM 2012, 807
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 22.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 2742/08
OLG Dresden, vom 15.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 U 818/09

Zulässigkeit der Übernahme von Text- und Bildmaterial als Berichterstattung über Tagesereignisse durch den Betreiber eines werbefinanzierten elektronischen Programmführers; Kartellrechtswidrige Ungleichbehandlung durch Verwertungsgesellschaften i.R.d. Gewährung von kostenlosen Nutzungsrechten

BGH, Urteil vom 27.03.2012 - Aktenzeichen KZR 108/10

DRsp Nr. 2012/16591

Zulässigkeit der Übernahme von Text- und Bildmaterial als Berichterstattung über Tagesereignisse durch den Betreiber eines werbefinanzierten elektronischen Programmführers; Kartellrechtswidrige Ungleichbehandlung durch Verwertungsgesellschaften i.R.d. Gewährung von kostenlosen Nutzungsrechten

a) Die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Text- und Bildbeiträge, die von Fernsehsendern zur Vorankündigung und Bewerbung ihrer Programme im Internet bereitgestellt werden, durch den Betreiber eines werbefinanzierten elektronischen Programmführers ist nicht als Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG gerechtfertigt.b) Der Umstand, dass eine Verwertungsgesellschaft der Aufsicht durch das Patentamt unterliegt (§§ 18 ff. UrhWG), steht der Geltendmachung des Einwands kartellrechtswidriger Ungleichbehandlung durch den von der Verwertungsgesellschaft auf Unterlassung in Anspruch genommenen Werknutzer nicht entgegen.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 15. Dezember 2009 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

UrhG § 50; UrhWG § 18; GWB § 20 Abs. 1;

Tatbestand