Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. November 2022 -
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Urlaubsabgeltung in Anspruch.
Der am .. .. 19.. geborene Kläger war bei der Beklagten im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 zu einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von zuletzt € 5.813,18 beschäftigt. Grundlage der vertraglichen Beziehungen war der Arbeitsvertrag vom 07. bzw. 11. Dezember 2018 (Anlage B 1 = Bl. 24 bis 26 d.A.), in dem es u.a. wie folgt heißt:
"5. Urlaub
5.1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub nach Maßgabe des BurlG.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|