LAG Hamburg - Urteil vom 20.06.2023
4 Sa 3/23
Normen:
EFZG § 4a;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 17.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 169/22

Zulässigkeit der Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit i.R.e. Anspruchs auf Zahlung von Urlaubsabgeltung

LAG Hamburg, Urteil vom 20.06.2023 - Aktenzeichen 4 Sa 3/23

DRsp Nr. 2024/1962

Zulässigkeit der Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit i.R.e. Anspruchs auf Zahlung von Urlaubsabgeltung

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. November 2022 - 15 Ca 169/22 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 4a;

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Urlaubsabgeltung in Anspruch.

Der am .. .. 19.. geborene Kläger war bei der Beklagten im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 zu einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von zuletzt € 5.813,18 beschäftigt. Grundlage der vertraglichen Beziehungen war der Arbeitsvertrag vom 07. bzw. 11. Dezember 2018 (Anlage B 1 = Bl. 24 bis 26 d.A.), in dem es u.a. wie folgt heißt:

"5. Urlaub

5.1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub nach Maßgabe des BurlG.

1. 2.