I. Die Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) klagte —weitgehend erfolglos— vor dem Hessischen Finanzgericht (FG) gegen diverse Steuerbescheide, die im Zuge einer Außen– und Steuerfahndungsprüfung ergangen waren und in denen der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt —FA—) Betriebseinnahmen im Wege der Hinzuschätzung angesetzt hatte.
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