FG Hessen - Urteil vom 24.11.2021
10 K 403/20
Normen:
AO § 193 Abs. 1;

Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit freiberuflicher Tätigkeit und Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

FG Hessen, Urteil vom 24.11.2021 - Aktenzeichen 10 K 403/20

DRsp Nr. 2023/13224

Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit freiberuflicher Tätigkeit und Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

Tenor

Die Aufforderung zur Datenträgerüberlassung vom 11. Oktober 2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. Februar 2020 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3 zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der erstattungsfähigen Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

AO § 193 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung, mit der auch die Aufforderung zur Datenträgerüberlassung und die Bestimmung des Prüfungsortes verbunden ist.

Die Klägerin ist A. Ihre als B bezeichnete C befindet sich in D. Sie ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG).

Tätigkeitsschwerpunkte der C sind das internationale Steuerrecht und das Gesellschaftsrecht. Die Klägerin ist auch als E tätig.