LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.12.2018
17 Sa 11/18
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2020, 2169
NZA-RR 2020, 452
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 19.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 4075/17

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer AbmahnungWirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der Rechtsabteilung eines weltweit operierenden Kfz-Herstellers tätigen Juristen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2018 - Aktenzeichen 17 Sa 11/18

DRsp Nr. 2019/17289

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Abmahnung Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der Rechtsabteilung eines weltweit operierenden Kfz-Herstellers tätigen Juristen

1. Die Feststellung, dass eine bestimmte Abmahnung unwirksam ist, ist auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Erklärung gerichtet und betrifft daher kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (BAG - 7 ABR 69/13 - 09.09.2015). 2. Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der Rechtsabteilung eines weltweit operierenden Kfz-Herstellers tätigen Juristen kann nicht auf die mangelhafte Erfüllung von Arbeitsaufträgen gestützt werden, wenn ihm das entsprechende Arbeitsgebiet mangels Beteiligung des Betriebsrats nicht wirksam übertragen worden ist.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 19. Dezember 2017 (Az.: 17 Ca 4075/17) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Abmahnung der Beklagten im Schreiben vom 31. März 2017 ist von der Beklagten aus der Personalakte zu entfernen.

2.

Die Abmahnung der Beklagten im Schreiben vom 24. Mai 2017 ist von der Beklagten aus der Personalakte zu entfernen.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Einsicht in die BPO-Akte Fall AL-2014-00008 zu gewähren.

4. 5. 6. 7. II. III. 1. - - - - - 2. IV. V.