Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Zu entscheiden ist vorrangig, ob eine ausschließlich von einem Ehegatten erhobene Klage gegen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2013 bis 2016 in denen der Kläger mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden ist, zulässig ist. In materieller Hinsicht ist die Besteuerung von Zahlungen einer schweizerischen Aktiengesellschaft an den Kläger streitig.
Der Kläger ist Steuerberater und erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Renteneinkünfte. Die Ehefrau erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Form von Versorgungsbezügen.
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