Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Dezember 2010 6 K 777/06 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) handelte seit vielen Jahren mit Orientteppichen. Den Gewinn ermittelte er auf der Grundlage handschriftlicher Aufzeichnungen durch Betriebsvermögensvergleich.
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