Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 09.11.2016 – 4 K 1098/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist seit 2010 Eigentümer einer Wohnung auf dem Grundstück ... (Grundstück).
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