FG Münster - Urteil vom 07.09.2023
5 K 2915/22
Normen:
AO § 69; AO § 34; AO § 35; AO § 71; AO § 191;

Zulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Haftungsbescheid wegen Nichtzahlung von Steuerschulden; Persönliche Haftung neben betrieblicher

FG Münster, Urteil vom 07.09.2023 - Aktenzeichen 5 K 2915/22

DRsp Nr. 2023/13067

Zulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Haftungsbescheid wegen Nichtzahlung von Steuerschulden; Persönliche Haftung neben betrieblicher

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 69; AO § 34; AO § 35; AO § 71; AO § 191;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Einspruch gegen den Haftungsbescheid zulässig ist.

Der Beklagte übersandte dem Kläger (persönlich) mit Schreiben vom 16.03.2022 unter der Steuernummer xxx/xxxx/xxx1 eine Haftungsanfrage bezogen auf Steuerschulden der Firma M (im Folgenden bezeichnet als: M). Der Aufforderung des Beklagten zur Beantwortung der in dem Schreiben gestellten Fragen bis zum 19.04.2022 ist der Kläger nach Aktenlage nicht nachgekommen.