Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 06.12.2021 wie folgt abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 254,28 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 04.07.2023.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung der Klagepartei zurückgewiesen.
III.Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
IV. V.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|