Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs —Kostenstelle— vom 28.06.2017 – KostL 604/16 (
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Die Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Erinnerungsführerin) war ausweislich des Urteilsrubrums neben Herrn S Klägerin und damit Beteiligte des vor dem Thüringer Finanzgericht (FG) unter dem Aktenzeichen
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