FG Thüringen - Urteil vom 27.06.2000
IV 1370/97
Normen:
InvZul-VO 1990 § 2 S. 1 Nr. 6a ; InvZul-VO 1990 § 2 Nr. 5 ; InvZul-VO 1990 § 2 S. 1 ; InvZul-VO 1990 § 10 ; AO 1977 § 12 ; EStG § 50 Abs. 1 ;

Zulagenbegünstigung von vor Betriebsstättengründung vorgenommenen Investitionen; Vorhandensein einer Betriebsstätte; Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet; Investitionszulage 1990

FG Thüringen, Urteil vom 27.06.2000 - Aktenzeichen IV 1370/97

DRsp Nr. 2002/2199

Zulagenbegünstigung von vor Betriebsstättengründung vorgenommenen Investitionen; Vorhandensein einer Betriebsstätte; Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet; Investitionszulage 1990

1. Investitionen in Wirtschaftsgüter, die wegen einer Unternehmensgründung erst demnächst zum Anlagevermögen eines Betriebes gehören werden, können zulagenbegünstigt sein. Ist hingegen bereits ein Betrieb vorhanden, der jedoch nicht im Fördergebiet belegen ist, besteht für die vor der Gründung der Betriebsstätte im Fördergebiet angeschafften Wirtschaftsgüter kein Anspruch auf Investitionszulage. Insoweit enthält die InvZul-VO keine Förderungslücke. 2. Eine nicht im Fördergebiet ansässige, das sog. Vertriebsleasing betreibende Firma kann durch die zum 1.9.1990 in der damaligen DDR erfolgte Anmietung eines 29 qm großen Büros und dem Abschluss eines Werkvertrages mit dem Vermieter über zwei Stunden tägliche Bürotätigkeit einschließlich der Abwicklung des Telefondienstes eine Betriebsstätte begründen.