AnwGH Brandenburg - Urteil vom 20.12.2021
AGH 2/20
Normen:
BRAO § 46a Abs. 2 S. 1; BRAO § 46a Abs. 1 Nr. 3; BRAO § 46 Abs. 2; BRAO § 46 Abs. 3; BRAO § 46 Abs. 4; BRAO § 46 Abs. 5; BRAO § 46 Abs. 6;

Zulassung als SyndikusrechtsanwältinAnstellung bei einem nichtanwaltlichen ArbeitgeberBegriff der fachlichen UnabhängigkeitTätigkeit in Rechtsangelegenheiten Dritter

AnwGH Brandenburg, Urteil vom 20.12.2021 - Aktenzeichen AGH 2/20

DRsp Nr. 2022/2809

Zulassung als Syndikusrechtsanwältin Anstellung bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber Begriff der fachlichen Unabhängigkeit Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten Dritter

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf 50.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 46a Abs. 2 S. 1; BRAO § 46a Abs. 1 Nr. 3; BRAO § 46 Abs. 2; BRAO § 46 Abs. 3; BRAO § 46 Abs. 4; BRAO § 46 Abs. 5; BRAO § 46 Abs. 6;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Zulassung der Beigeladenen als Syndikusrechtsanwältin.