Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 27. August 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten ihres Rechtsmittels. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
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