BGH - Beschluss vom 18.12.2019
AnwZ (Brfg) 78/18
Normen:
BRAO § 43a Abs. 6; BRAO § 46 Abs. 2; BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 1 -4;
Fundstellen:
AnwBl 2020, 361
NJW-RR 2020, 874
NZG 2020, 1040
Vorinstanzen:
AnwGH Bayern, vom 24.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen BayAGH III - 4 - 10/18

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt hinsichtlich Prägung des Arbeitsverhältnisses durch die anwaltliche Tätigkeit

BGH, Beschluss vom 18.12.2019 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 78/18

DRsp Nr. 2020/1850

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt hinsichtlich Prägung des Arbeitsverhältnisses durch die anwaltliche Tätigkeit

Verbandsjuristen und Interessenvertreter müssen hinsichtlich der für sie relevanten Rechtsgebiete auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung, Gesetzgebung und gesellschaftlichen Diskussionen bleiben. Ein nicht anwaltlich geprägtes Anstellungsverhältnis wird durch die Lektüre von juristischen Fachzeitschriften nicht zu einem durch anwaltliche Tätigkeiten geprägten Arbeitsverhältnis.

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 24. September 2018 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 43a Abs. 6; BRAO § 46 Abs. 2; BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 1 -4;

Gründe

I.