BGH - Beschluss vom 27.12.2021
AnwZ (Brfg) 33/21
Normen:
BRAO § 46 Abs. 2 S. 1; BRAO § 46 Abs. 4;
Vorinstanzen:
AnwGH Schleswig-Holstein, vom 21.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AGH 6/20

Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt i.R.d. Tätigkeit für einen Verband aufgrund Geschäftsführerdienstvertrags

BGH, Beschluss vom 27.12.2021 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 33/21

DRsp Nr. 2022/2646

Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt i.R.d. Tätigkeit für einen Verband aufgrund Geschäftsführerdienstvertrags

In Bezug auf eine Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH wirken etwaige dienstvertraglich vereinbarte Weisungsverbote lediglich schuldrechtlich, begrenzen aber nicht die gesellschafts- bzw. organrechtliche Pflicht zur Befolgung von Weisungen, es sei denn, die Beschränkung wird zusätzlich in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen. Ob dies auf die Zulassung zum Syndikusrechtsanwalt übertragbar ist, ist im Berufungsverfahren zu klären.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs vom 21. Juni 2021 wird zugelassen.

Normenkette:

BRAO § 46 Abs. 2 S. 1; BRAO § 46 Abs. 4;

Gründe

I.