Der Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das am 25. Februar 2019 verkündete Urteil des 1. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
Die Beigeladene wurde am 6. Dezember 2011 als Rechtsanwältin zugelassen. Mit Schreiben vom 25. März 2016 beantragte sie bei der Beklagten die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin. Die Beklagte erteilte der Beigeladenen mit Bescheid vom 9. November 2016 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwältin.
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