I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Steuerberater und war in eigener Praxis tätig. Daneben war er Gesellschafter und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft (im folgenden GmbH). Nach dem vom Finanzgericht (FG) wiedergegebenen Vortrag des Klägers hat die Gesellschafterversammlung der GmbH Anfang 1993 beschlossen, daß er --der Kläger-- nicht von dem im Gesellschaftsvertrag niedergelegten Wettbewerbsverbot befreit werde. Er habe deshalb in der Folgezeit die Steuerberatung im eigenen Namen, aber für Rechnung der GmbH betrieben. Alle Umsätze seien der GmbH auf einem Verrechnungskonto gutgebracht worden.
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