FG München - Urteil vom 05.12.2007
9 K 2083/06
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ; EStG § 21 ;

Zuordnung der Anschaffungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes; Zuordnung der Darlehenszinsen zum vermieteten Gebäudeteil

FG München, Urteil vom 05.12.2007 - Aktenzeichen 9 K 2083/06

DRsp Nr. 2008/666

Zuordnung der Anschaffungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes; Zuordnung der Darlehenszinsen zum vermieteten Gebäudeteil

1. Werden für ein teilweise eigengenutztes und teilweise vermietetes Gebäude die Kaufpreisraten entsprechend dem Baufortschritt entrichtet, so ist es nicht möglich, bestimmte Kaufpreisraten nur dem vermieteten Gebäudeteil zuzuordnen. 2. Werden die dem vermieteten Gebäudeteil zugeordneten Kaufpreisraten nicht unmittelbar mit der Valuta des Darlehensvertrags bezahlt, sondern werden sämtliche Kaufpreisraten über ein gemischtes Konto abgewickelt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der negative Saldo des Kontos mit der Valuta des Darlehensvertrags getilgt, so sind die Schuldzinsen für das Darlehen nur anteilig abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ; EStG § 21 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.