Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 4. Juli 2012 9 K 3955/09 F aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
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