Streitig ist, ob die Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule von der Umsatzsteuer befreit sind.
Der Kläger betreibt in G die Kampfsportschule "B". In den Streitjahren bot der Kläger folgende Lehrgangsinhalte/Kurse an (Bl. 68 d. PrA.):
Karate
Kickboxen
Brazilian Jiu Jitsu
Selbstverteidigung
Leitfaden für angehende Kampfsporttrainer
berufsvorbereitende Kurse für Fitness Fachleute und Sicherheitskräfte.
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