I.
Streitig ist, ob ein bestandskräftiger Steuerbescheid geändert werden kann.
Der Kläger (Kl) ist von Beruf Kellner. Daneben ist er auch Außendienstmitarbeiter der ... ... - Versicherung. Da er zunächst keine Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1998 abgab, schätzte der Beklagte (Finanzamt -FA-) die Besteuerungsgrundlagen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 5.000 DM und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: 12.000 DM) und setzte die Einkommensteuer 1998 mit Bescheid vom 11.8.2001 auf 464 DM fest.
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