FG Düsseldorf - Urteil vom 07.12.2011
15 K 4582/09 G
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; KStG § 8 Abs. 1; GewStG § 7 Satz 1;
Fundstellen:
BB 2012, 504

Zur Zulässigkeit der Abzinsung einer Darlehnsforderung

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2011 - Aktenzeichen 15 K 4582/09 G

DRsp Nr. 2012/14158

Zur Zulässigkeit der Abzinsung einer Darlehnsforderung

Beruht die Unverzinslichkeit eines Mieterdarlehens darauf, dass dem Darlehensnehmer im Gegenzug entsprechend geminderte Mietforderungen zustehen, kommt eine Teilwertabschreibung auf den Barwert (Abzinsung) nicht in Betracht. Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass die Vertragsparteien durch eine Verzinslichkeit des Darlehens gegen entsprechend höhere Mietzahlungen ein wirtschaftlich vergleichbares Ergebnis hätten erreichen können.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; KStG § 8 Abs. 1; GewStG § 7 Satz 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Abzinsung einer Darlehensforderung.

Gegenstand des Unternehmens der „G-GmbH” (Klägerin) ist die Herstellung und Entwicklung von „spezielle Form der Metallverarbeitung” für alle Bereiche der Industrie. Sie ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich.