FG Saarland - Urteil vom 18.12.2012
1 K 1628/10
Normen:
AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1;

Zurechnung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, die im Alleineigentum eines Ehegatten stehen

FG Saarland, Urteil vom 18.12.2012 - Aktenzeichen 1 K 1628/10

DRsp Nr. 2013/2604

Zurechnung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, die im Alleineigentum eines Ehegatten stehen

1. Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG werden von demjenigen erzielt, der die Vermietertätigkeit ausübt. 2. Vermieter in diesem Sinne ist derjenige, der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, die Wohnung einem anderen gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen und der Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist. Nicht maßgebend ist, ob ein Steuerpflichtiger rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist und wem letztlich das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute kommt. 3. Denkbar erscheint es auch, dass eine Ehegatten-Innengesellschaft, vertreten durch einen im Außenverhältnis handelnden Ehegatten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. So verhielt es sich im Streitfall erst, nachdem der Eigentümer-Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Trennung dem anderen Ehegatten einen Quotennießbrauch von 50 % der Einkünfte eingeräumt hat.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden – auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen betreffend – dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand