BFH - Beschluß vom 02.09.1992
XI R 21/91
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 3 ; GewStDV (a.F.) § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1993, 1580
BB 1993, 1786
BFHE 171, 31
BStBl II 1993, 668
DStZ 1993, 604
NJW 1993, 3352
Vorinstanzen:
FG Köln,

Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters

BFH, Beschluß vom 02.09.1992 - Aktenzeichen XI R 21/91

DRsp Nr. 1996/9712

Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters

»Der XI. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Können Grundstücksverkäufe einer GbR einem Gesellschafter, der auch eigene Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, daß unter Einbeziehung dieser Veräußerungen ein gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters besteht?«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 3 ; GewStDV (a.F.) § 1 Abs. 1 ;

Gründe:

A) Sachverhalt

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Architekt. Im Jahre 1979 erwarb er zusammen mit einem Dritten ein mit 11 Wohnungen, Gewerbehallen und Büroräumen bebautes Grundstück von 6.100 qm in K, das zunächst vermietet wurde. 1983 wurden die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und in der Folgezeit veräußert (1983 und 1984 jeweils eine Wohnung, 1985 vier Wohnungen, 1987 eine Wohnung und 1989 das Restgrundstück).