BFH - Beschluss vom 14.11.2011
III B 8/11
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2012, 228
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 26.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2352/10

Zurechnung von Kindergeld im Rahmen des Familienleistungsausgleichs bei teilweisem oder vollständigem Nichtbestehen des Anspruchs

BFH, Beschluss vom 14.11.2011 - Aktenzeichen III B 8/11

DRsp Nr. 2012/122

Zurechnung von Kindergeld im Rahmen des Familienleistungsausgleichs bei teilweisem oder vollständigem Nichtbestehen des Anspruchs

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

Die Beschwerde ist unzulässig und wird deshalb durch Beschluss verworfen (§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gebotenen Form dargelegt.