FG Baden-Württemberg vom 27.10.1998
7 K 66/97
Fundstellen:
DB 2000, 303
EFG 2000, 67

Zurechnung von Mieteinnahmen nach Ehescheidung

FG Baden-Württemberg, vom 27.10.1998 - Aktenzeichen 7 K 66/97

DRsp Nr. 2001/2619

Zurechnung von Mieteinnahmen nach Ehescheidung

Nach einer Ehescheidung sind dem geschiedenen Ehegatten auch dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Miteigentümer eines gemeinsamen Grundstücks zuzurechnen, wenn die Verwaltung des Objekts dem früheren Ehegatten obliegt und er sich mit dessen Verwaltungshandlungen zumindest konkludent einverstanden erklärt.

Revision eingelegt (Az. beim BFH: IX R 55/99)

Für die Praxis: