FG Köln - Urteil vom 26.09.2013
10 K 3432/12
Normen:
EStG § 15;
Fundstellen:
DStR 2014, 6

Zurechnung von Verlusten aus Kommanditanteil zum Nießbraucher?

FG Köln, Urteil vom 26.09.2013 - Aktenzeichen 10 K 3432/12

DRsp Nr. 2014/459

Zurechnung von Verlusten aus Kommanditanteil zum Nießbraucher?

Wirtschaftsgüter, die zivilrechtlich und wirtschaftlich zum Gesellschaftsvermögen (Gesamthandvermögen) einer gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft gehören, sind grundsätzlich notwendiges Betriebsvermögen. Etwas anderes gilt nur, wenn ein wirtschaftlicher Nutzen des Wirtschaftsgutes für die Gesellschaft nicht zu erkennen ist und (kumulativ) das Wirtschaftsgut den Gesellschaftern unter Bedingungen zur Nutzung überlassen wird, die dem Fremdvergleich nicht standhalten. Die Einkünfte aus dem Kommanditanteil sind bei Bestehen eines Nießbrauchrechts den Nießbrauchern zuzurechnen.

Normenkette:

EStG § 15;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Wohnhaus A-Weg … zum steuerlichen Betriebsvermögen der Klägerin gehört, ob die Schuldzinsen, die auf Darlehen entfallen, die für den Erwerb und den Bau auf dem Grundstück B-Straße … aufgenommen worden sind, in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden können und wem die Einkünfte der Klägerin zuzurechnen sind.