Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18. Dezember 2020 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg - Registergericht - vom 16. Juli 2020 aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, über die Anmeldung der Antragstellerin vom 18. Februar 2020 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
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