BFH - Beschluss vom 22.10.2015
I B 122/14
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 405
Vorinstanzen:
Finanzgericht Münster, vom 23.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1386/13

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzinsung eines zinslosen Darlehens innerhalb eines Konzerns

BFH, Beschluss vom 22.10.2015 - Aktenzeichen I B 122/14

DRsp Nr. 2016/2387

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzinsung eines zinslosen Darlehens innerhalb eines Konzerns

1. NV: In der Rechtsprechung ist geklärt, dass unverzinsliche Darlehen einer Muttergesellschaft an ihre Tochter- oder Enkelkapitalgesellschaft nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 2009 abzuzinsen sind. 2. NV: Zu den Anforderungen an die Beschwerderüge, mit der geltend gemacht wird, die Abzinsung verstoße gegen Art. 6 DBA-Niederlande 1959.

Die Abzinsung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG ist mit Art. 6 des DBA-Niederlande vereinbar, da letztere Norm darauf zielt, eine nicht fremdübliche Gewinnminderung zu korrigieren.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23. Juli 2014 9 K 1386/13 K,G,F wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe