I. Innerhalb der Beschwerdefrist beantragte die durch eine Prozessbevollmächtigte vertretene Klägerin und Antragstellerin (Klägerin) Prozesskostenhilfe (PKH) für ihre beabsichtigte Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 9. Januar 2012 (
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