Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 14.11.2019 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, gewährte ihrer Schwestergesellschaft H–GmbH im Januar 2010 ein unbesichertes Darlehen über ... €. Im Dezember 2011 verzichtete die Klägerin gegen Besserungsschein auf die zu diesem Zeitpunkt noch offene Darlehenssumme von ... € zzgl. Zinsen von ... €. In ihrer Bilanz auf den 31.12.2011 buchte die Klägerin die Darlehens- und die Zinsforderung in Höhe von zusammen ... € gewinnmindernd aus.
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