FG Köln, vom 13.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 324/09
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rückforderung von sich aus Umsatzsteuervoranmeldungen ergebenden, erstatteten Guthaben mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 27.11.2012 - Aktenzeichen VII B 16/12
DRsp Nr. 2013/2801
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rückforderung von sich aus Umsatzsteuervoranmeldungen ergebenden, erstatteten Guthaben mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Wird der Umsatzsteuer-Jahresbescheid aufgehoben, weil der Adressat nicht mehr als Steuerschuldner angesehen wird (hier: fehlende Unternehmereigenschaft), werden die durch den Erlass des Jahressteuerbescheids erledigten Vorauszahlungsfestsetzungen nicht wieder wirksam, sondern sind als stillschweigend aufgehoben anzusehen.
Hebt das Finanzamt den Jahresumsatzsteuerbescheid mangels Schuldnerschaft des Adressaten auf, so werden hierdurch die Vorauszahlungsfestsetzungen nicht wieder in Kraft gesetzt, da das Finanzamt deutlich gemacht hat, dass die Grundlage für jedwede Umsatzsteuerfestsetzung fehlt.